Unsere Aufgabenbereiche

Die Abteilung für medizinisches Fachwissen wurde durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010 über die Reform des Gesundheitswesens gegründet.

Ihre Aufgaben sind im Artikel 65bis (1) des Sozialgesetzbuches festgelegt und umfassen drei Hauptthemen:

  • technische und wissenschaftliche Unterstützung bei der Entwicklung von Nomenklaturen von Akten und Dienstleistungen durch Gesundheitsdienstleister;
  • wissenschaftliche Bewertung von Gesundheitstechnologien, einschließlich Medizinprodukten und Gesundheitsmaßnahmen;
  • Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Etablierung medizinischer Richtlinien basierend auf wissenschaftlicher Evidenz.

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