Unsere Aufgabenbereiche

Die Abteilung für medizinische Expertise wurde durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010 über die Reform des Gesundheitswesens gegründet.

Ihre Aufgaben sind im Artikel 65bis (1) des Sozialgesetzbuches festgelegt und umfassen folgende Hauptthemen:

  • technische und wissenschaftliche Unterstützung bei der Entwicklung von Nomenklaturen von Akten und Dienstleistungen durch Gesundheitsdienstleister;
  • Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Etablierung medizinischer Richtlinien basierend auf wissenschaftlicher Evidenz.

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