Aufgabenbereiche
Die Abteilung für medizinische Expertise (Cellule d'expertise médicale - CEM) wurde durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010 über die Reform des Gesundheitswesens gegründet.
Ihre Aufgaben sind im Artikel 65bis (1) des Sozialgesetzbuches festgelegt und umfassen drei Hauptthemen:
- Erstellung wissenschaftlicher Gutachten zu Anfragen der Nomenklaturkommission oder zu Medizinprodukten und anderen Bereichen der Gesundheit und der sozialen Sicherheit;
- Analyse von Gesundheits- und Sozialversicherungsdaten;
- Methodologische Zusammenarbeit im Bereich der Standardisierung medizinischer Praktiken.
Neben ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit ist die CEM außerdem für das Sekretariat des Wissenschaftlichen Beirats im Gesundheitswesen sowie für technische Unterstützungsaufgaben zuständig.
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